Wienfluss (NÖ)

Das Revier Wienfluss erstreckt sich von der Landesgrenze Wien/NÖ flussaufwärts bis zum Wienerwaldsee, sowie oberhalb des Wienerwaldsees bis zum Ursprung. Inklusive aller Nebenbäche ergibt sich somit eine Reviergröße von (theoretisch) rund 50 km. Da naturgemäß nicht das gesamte Revier zu befischen ist, reduziert sich das ganze so auf ca. 20 km was immer noch ausreichen dürfte. Der Wienfluss ist im unteren Bereich (Unterhalb des Wienerwaldsees ein Mischrevier, wobei aber die Salmoniden mit der Bachforelle sowie der Regenbogenforelle die häufigste darin vorkommende Fischart ist.

Länge50 km
LizenzausgabeAusgabe beim VÖAFV (Warteliste, da begrenzte Anzahl an Lizenzen)
PreiseVÖAFV:
Einschreibegebühr: 50,00 €
Mitgliedsbeitrag: 40,00 €
Mitgliedsbeitrag Jugend: 20,00 €
Frauen zahlen keine Einschreibgebühr.

 

Jahreslizenz: 280,00 €
Jahreslizenz Jugend: 120,00 €

SaisonAb dem 15. September ist das Fischen im Wienfluss von der Fünkhgasse (Gemeinde Preßbaum) bachaufwärts, sowie in sämtlichen Nebenbächen verboten!
ReviergrenzenWienfluss vom Ursprung bis zur Brücke zur Seestraße und von der Ausleitung des Wienerwaldsees unterhalb der Staumauer bis zur Landesgrenze NÖ-Wien (“rechtsufrige Einmündung des Wirtschaftsweges”), inkl. aller Nebenbäche – Gablitzbach, Höbersbach, Deutschwaldbach, Gr.Steinbach, Dambach, Tullnerbach, Wolfsgrabenbach, Brentenmaisbach, Weidlingbach und Pfalzaubach.
BestimmungenDas Fischen ist mit 1 ANGELZEUG oder 1 FLIEGENRUTE oder 1 SPINNRUTE gestattet. Ein Angelzeug beinhaltet maximal 1 Angelhaken. Die Fischerei ist nur mit einfachem Haken gestattet.

 

Bei der Fischereiausübung ist die Fangstatistik (Aufzeichnungspflicht) unbedingt mitzuführen und die einschlägigen Bestimmungen des Mitgliedsbuches, der Lizenz sowie das NÖ-Fischereigesetz strikte zu beachten. Für alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße. Ausnahme Schonzeit: Hecht, Zander 01.01. bis 31.05., Brittelmaße: Zander (Schill) 45 cm, Schleie 30 cm. Spinnfischen ist ganzjährig mit Einfachhaken erlaubt. Das Fliegenfischen darf nur mit der künstlichen Fliege ausgeübt werden.

Die Fischerei ist in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet (Nachtfischverbot).
Es ist unbedingt erforderlich, die Gesamtfangstatistik vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen. Pro Revier darf nur eine Lizenz gelöst werden.

NICHT GESTATTET: Lebender Köderfisch. Made, Wurm, etc. Verwendung von Käse. Fischen von Brücken. Jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers (auch durch Schuppen und Ausnehmen der Fische). Veränderung des Steinwurfes und der Uferbefestigungen. Beschädigungen von Bäumen, Sträuchern usw. Betreten oder Befahren bzw. die Beschädigung eines eventuellen Schilf- oder Binsenbestandes. Jegliche Art von Eisfischen. Verkauf von gefangenen Fischen. Verwendung von Boilies (auch in Form von Teig) weder als Köder noch als Anfütterungs- bzw. Lockfutter. Austauschen von angeeigneten Fischen. Echolot, Fischfinder u.ä.
ANFÜTTERN VERBOTEN!

Drahtsetzkescher dürfen nur zur Hälterung von Aalen verwendet werden. Für die Entnahme bzw. Landung der Fische – ausgenommen Kleinfische wie Rotauge, Laube usw. – ist ein Unterfänger zu verwenden und daher auch mitzuführen. Ein geeigneter Hakenlöser und Maßband sind mitzuführen und zu verwenden.

FANGZAHLBESCHRÄNKUNGEN: 20 Stück Karpfen oder Schleien, 10 Stück Raubfische wie Hechte, Zander (Schill), Welse sowie 50 Stück Salmoniden, pro Jahr. Es dürfen pro Tag ein Raubfisch, ein Friedfisch, vier Salmoniden sowie zusätzlich 6 Stück Weißfische, einschließlich Köderfische, angeeignet werden.Nach Aneignung von einem Raubfisch pro Tag ist die Fischerei auf Raubfische untersagt.

AUFZEICHNUNGSPFLICHT: Falls Sie sich einen der obgenannten Fische aneignen, so ist dieser Fang sofort nach der Landung und Versorgung in die betreffende Zeile auf der Fangstatistik einzutragen. Pro Zeile darf nur ein Fisch eingetragen werden. Bei Nichtaneignen muß der Fisch sofort nach dem Fang wieder rückversetzt werden. Wenn an einem Tag, von einer Gattung der o.a. Fische, die begrenzte Stückanzahl gefangen und angeeignet wurden, ist jeder weitere gefangene Fisch dieser Art, mit der nötigen Vorsicht, sofort rückzuversetzen. Angeeignete Fische sind entweder abzuschlagen oder gut sichtbar im eigenen Setzkescher, Kalter usw. zu hältern. Gehälterte Fische, ausgenommen Köderfische in entsprechenden Köderwannen, müssen angeeignet werden. Untermaßige oder in der Schonzeit befindliche Fische sind nach dem Fang, mit der nötigen Vorsicht, sofort rückzuversetzen bzw. wenn diese so schwer verletzt sind, daß ein Weiterleben nicht zu erwarten ist, sofort zu töten und futtergerecht zerstückelt in das Fischwasser einzubringen. Verletzte Fische die das Brittelmaß haben und sich nicht in der Schonzeit befinden, müssen angeeignet werden. Karpfen, Schleien, Hecht, Zander, Wels, Maränen, Salmoniden, egal welcher Herkunft, dürfen nicht als Köderfische verwendet werden.

Kontakt Wienfluss

Kontaktperson/enFischereiverein Wienerwald des VÖAFV
Adresse
Telefon / Fax

Beschreibung Wienfluss

Das Revier Wienfluss erstreckt sich von der Landesgrenze Wien/NÖ flussaufwärts bis zum Wienerwaldsee, sowie oberhalb des Wienerwaldsees bis zum Ursprung. Inklusive aller Nebenbäche ergibt sich somit eine Reviergröße von (theoretisch) rund 50 km. Da naturgemäß nicht das gesamte Revier zu befischen ist, reduziert sich das ganze so auf ca. 20 km was immer noch ausreichen dürfte. Der Wienfluss ist im unteren Bereich (Unterhalb des Wienerwaldsees ein Mischrevier, wobei aber die Salmoniden mit der Bachforelle sowie der Regenbogenforelle die häufigste darin vorkommende Fischart ist. Aber auch Karpfen, Barsche und größere Raubfische wie Hecht und Zander sind vereinzelt vertreten. Oberhalb des Wienerwaldsees sowie in den Nebenbächen handelt es sich um ein ausgeprägtes Salmonidenrevier, wobei hauptsächlich Bachforellen vertreten sind.

Gewässerkarte Wienfluss

wienfluss
Wienfluss (NÖ) 1

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Romana

Romana

Romana ist bei Aufgetischt die Frau am Grill. Am liebsten grillt sie mit Gas und Keramikgrill. Als Grill & BBQ Bloggerin und ausgebildete WBQA und SCA Jurorin möchte sie den Funken und die Leidenschaft für Grillen und BBQ auch an mehr Mädels weiter geben. Im Grillteam organisiert sie das Food Styling, Dekorationen und Bewirtung.

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